Gemafreie Musik verwenden
Wenn man die aktuelle Tagespresse verfolgt, wird man feststellen, dass es immer wieder Ärger mit der GEMA gibt. Hier eine Band von Jugendlichen, da eine Kindergartengruppe, die horrende Gebühren zahlen müssen, weil sie unwissend die Songs von Künstlern in der Öffentlichkeit vorgetragen haben, die Mitglied in der GEMA sind. Doch was ist die GEMA eigentlich? Die GEMA ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte und kümmert sich um die Urheber- und Nutzungsrechte von aktuellen Liedern. Wer öffentlich ein Lied aufführt oder vorspielt – zum Beispiel im Rahmen eines Gesangchors oder in einem Webradio – muss in der Regel Gebühren an die GEMA zahlen. Und man kann sich recht sicher sein, dass die GEMA hinter so manches kommt, denn der Zweck der Aufführung spielt keine Rolle – auch wenn es nur für ein Kinderfest gedacht ist, die Gebühren müssen gezahlt werden.
Die einzig akzeptable Alternative, wenn man keine GEMA-Gebühren zahlen möchte: Gemafreie Musik. Hierbei handelt es sich um Komponisten oder Künstler, die nicht als Mitglieder in der GEMA organisiert sind, somit können sie ihre Musik abseits der geltenden GEMA-Regeln verbreiten. Manche tun es kostenlos, andere erheben individuelle Gebühren – im Einzelfall muss man das am besten mit dem Rechteinhaber absprechen. Doch was definitiv frei verfügbar ist, ist Musik von Komponisten, die seit über 70 Jahren verstorben sind. Diese kann genutzt werden, ohne dass man sich Sorgen über Rechte machen muss, denn diese bestehen nach so langer Zeit nicht mehr. Gerade wenn es also darum geht, eine gute Hintergrundmusik für ein Video zu finden, dem seien diese Musikstücke angeraten, da klassische Musik meistens auch als Hintergrundmusik passt.
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