Die Aktie

Eine Aktie verbrieft nach dem deutschen Aktiengesetz einen Anteil an einer Gesellschaft. Dieser Anteil bezieht sich auf einen Bruchteil des Stammkapitals des Unternehmens. Eine Aktie stellt ein Wertpapier dar, das den Anteil an einer Gesellschaft verbrieft. Zur Ausgabe von Aktien ist eine Aktiengesellschaft (AG) und Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) berechnet. Werden Aktien von einer Gesellschaft im Rahmen der Gründung oder Kapitalerhöhung emittiert (Herausgabe neuer Aktien), sind die Aktieninhaber durch Ihren Anteil an der Gesellschaft zum Bezug von Dividende berechtigt.
Eine Aktie kann als Nennwertaktie oder Stückaktie ausgegeben werden. Eine Nennwertaktie verbrieft den Anteil am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe des Nennwertes. Eine nennwertlose Aktie (Stückaktie) trägt keinen expliziten Nennwert, ihr Wert entspricht ihrem Anteil am Grundkapital.  Gemäß dem Aktiengesetz dürfen Aktien nur mindestens zum Nennwert bzw. mindestens zum Anteil des Grundkapitals der auf eine Stückaktie entfällt ausgegeben werden.
Über die Dividende werden Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft beteiligt. Die Entscheidung zur Höhe der Dividende obliegt dabei der dem Vorstand. Gewinne aus einer Aktie können neben der Dividende auch aus Kursgewinnen resultieren. Über die Emission von Aktien splittet die Unternehmergesellschaft das Unternehmerrisiko auf alle Teilhaber.

Über die finanziellen Vermögensbilanzen der Deutschen Bundesbank wird das Volumen des gehaltenen Aktienvermögens sektoral nach „Private Haushalte“, „Finanzielle Kapitalgesellschaften“, „Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften“, „Staat“ und Übrige Welt“ dargestellt.

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