Die Abmahnung als Chance auf außergerichtliche Einigung
Die Abmahnung, die im Rahmen verschiedener Tätigkeiten im Internet immer wieder vorkommen kann, ist vom Grunde her gesehen ein gutes Instrument, Konkurrenzstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht außergerichtlich austragen zu können. Allerdings ist zu beobachten, dass vermehrt auch sehr kleine Onlinehändler und sogar Privatpersonen Ziel einer Abmahnung werden. Handelt es sich um eine Massenabmahnung, sollten andere Schritte eingeleitet werden als dann, wenn ein berechtigter Vorwurf in diesem Zusammenhang besteht. Dabei ist es nicht immer ganz leicht, vor allem nicht für den Laien, zu erkennen, ob eine Abmahnung rechtens ist oder nicht. Hier bedarf es der Hilfe kompetenter Personen, aber auch der Betroffene selbst kann Einiges tun. So zum Beispiel den Abmahnwarner online aufrufen oder generell im Internet nach weiteren Abgemahnten suchen.
Wer die einer Abmahnung immer beigefügte Unterlassungserklärung unterschreibt, ohne auf deren konkrete Formulierung zu achten, befindet sich nicht selten im Nachteil. Daher ist es wichtig, auch diese nur dann zu akzeptieren, wenn klar verständlich wurde, um welchen Vorwurf es geht. |Den ganzen Beitrag lesen: Die Abmahnung als Chance auf außergerichtliche Einigung


